Schuheinlagen und Arbeitssicherheitsschuhe
In fast allen Bereichen unseres Lebens benötigen wir Schuhe. Während wir Im Freizeitbereich mehr oder weniger freie Wahl haben, was das Schuhwerk angeht, so ist besonders bei der Ausübung einiger Berufe spezielles Schuhwerk vorgeschrieben. Die meisten Menschen haben wahrscheinlich schon einmal einen Arbeitssicherheitsschuh zu Gesicht bekommen. Doch tragen werden Sie wohl nur Menschen, die darauf angewiesen sind. Ich selbst habe Jahre lang Arbeitssicherheitsschuhe getragen. In Deutschland muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die persönliche Schutzausrüstung, welche zur Ausübung seiner Tätigkeit vorgeschrieben ist, zur Verfügung stellen. Dabei empfand ich die Modelle, die mein damaliger Arbeitgeber zur Verfügung stellte, meist nicht sonderlich bequem. Besonders das lange Stehen auf hartem Hallenboden beanspruchte meine Füße sehr stark.
Nachdem ich die Branche dann wechselte und mich der Orthopädieschuhtechnik zuwandte, erhielt ich noch einmal einen ganz anderen Einblick in das Thema.
Wer also berufsbedingt Arbeitssicherheitsschuhe trägt und zusätzlich orthopädische Einlagen benötigt, wird sich höchst wahrscheinlich die ein oder andere Frage stellen, welche ich in Diesem Beitrag erörtere.
Frage 1: Kann ich meine Einlagen auch in meinen Arbeitssicherheitsschuhen tragen?
Antwort: Nein, für Sicherheitsschuhe werden „spezielle“ Einlagen benötigt. Wichtig: würde man beliebige Einlagen benutzen, könnte das zu Unfällen führen. Jedes zugelassene Arbeitssicherheitsschuhmodell ist baumustergeprüft. Orthopädische Einlagen, die in Arbeitssicherheitsschuhen getragen werden sollen, müssen dementsprechend zusammen mit dem entsprechenden Schuh baumustergeprüft sein. Es sind auch Arbeitssicherheitsschuhe erhältlich, die überhaupt nicht für Einlagen ausgelegt sind. Wer also Einlagenträger ist, sollte beim Beschaffen der Schuhe darauf achten, dass der Schuh grundsätzlich die Möglichkeit bietet, mit einem Einlagensystem ausgestattet zu werden. Erfahrungsgemäß sind die Modelle namhafter Hersteller eher geeignet. Sind die Schuhe also geeignet, wird vom Hersteller angegeben, welche Art von Einlage in Frage kommt. Aufgabe des Orthopädieschuhmachers ist es dann, die Herstellerangaben genau umzusetzen.
Frage 2: Wo bekomme ich Einlagen für meine Arbeitssicherheitsschuhe?
Antwort: Beim Orthopädieschuhmacher oder Sanitätshaus. Der Orthopädieschuhmacher muss wissen, welchen Schuh ihr tragt. Darum bietet es sich an, den Schuh direkt zur Einlagenberatung mitzunehmen. Mit dem Wissen, um welchen Schuh es sich handelt, kann der Orthopädieschuhmacher dann die nächsten Schritte planen.
Frage 3: Wer bezahlt die Einlagen für meine Arbeitssicherheitsschuhe?
Antwort: Anders als bei Einlagen für „normales“ Schuhwerk zahlen nicht die gesetzlichen Krankenkassen. Einer der nun folgenden vier Kostenträger ist wahrscheinlich auch für euch zuständig. Diese Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
- Berufsgenossenschaft: Für den Bedarf nach Arbeits- und Wegeunfällen.
- Kriegsopferversorgung (diverse Fürsorgestellen): Bedarf nach Verletzungen durch militärische Dienstverichtung.
- Gesetzliche Rentenversicherung: Für den Bedarf bei „normalen“ Fußbeschwerden“ oder Behinderung, Voraussetzung sind mind. 15 Jahre Berufstätigkeit.
- Bundesagentur für Arbeit: Wie bei Rentenversicherung für alle, die noch nicht 15 Jahre gearbeitet haben.
Meiner Erfahrung nach sind meistens die Rentenkasse oder die Agentur für Arbeit zuständig. Wer noch nicht 15 Jahre im Berufsleben ist, für den ist die Arbeitsagentur der Kostenträger. Alle anderen wenden sich in der Regel an die Rentenkasse. Bevor die Einlagen bezahlt werden, muss die Übernahme der Kosten beantragt werden. Hierfür kann man sich z.B. auf der Internetseite der Rentenkasse den Antrag downloaden.
Wem das alles zu aufwendig ist, der kann die Kosten auch privat übernehmen. Gegebenenfalls übernimmt auch der Arbeitgeber die Kosten. Nachfragen kann sich auszahlen.
Frage 4: Welche Unterlagen werden zur Beantragung benötigt? (Beispiel Rentenversicherung)
Antwort:
- Aktuelle Verordnung vom Facharzt (Orthopäde oder Chirurg)
- Einen Kostenvoranschlag erstellt vom Orthopädieschuhmacher oder Sanitätshaus
- Von eurer zuständigen Rentenversicherung (kann je nach Wohnort variieren):
Formular G0134 Notwendigkeitsbescheinigung: damit bestätigt der Arbeitgeber, dass ihr für eure Tätigkeit Fußschutz benötigt
Formular G0100 Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
Formular G0133 Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
Frage 5: Wie läuft das alles im Einzelnen ab? (Beispiel Rentenversicherung)
Antwort: Als ersten Schritt sehe ich den Weg zum Facharzt (Orthopäde oder Chirurg). Dieser stellt euch, wenn nötig, ein Rezept über Einlagen aus. Mit der Verordnung geht es dann zum Orthopädieschuhmacher oder zum Sanitätshaus. Hier werden dann alle relevanten Daten erfasst (Fußabdruck etc.). Zu diesem Termin ist es sinnvoll direkt den Sicherheitsschuh mitzunehmen. Der Schuh wird benötigt, um festzustellen wie die Einlage gearbeitet werden muss, um den Richtlinien zu entsprechen. Der Handwerker wird dann einen Kostenvoranschlag erstellen. Dieser Kostenvoranschlag muss dann dem Antrag auf Teilhabe beigefügt werden. Die Antragsformulare können auf der Website der zuständigen Rentenversicherung heruntergeladen und ausgedruckt werden. Einen Teil der Formulare müsst ihr selber ausfüllen, die Notwendigkeitsbescheinigung (G0134) muss der Arbeitgeber ausfüllen. Sind alle Unterlagen ausgefüllt und beisammen, müssen sie zum Kostenträger geschickt werden. Es schadet sicher nicht alle Unterlagen vor dem Versenden noch einmal für sich selbst zu kopieren. Ist der Antrag beim Kostenträger eingegangen, wird geprüft, ob eine Kostenübernahme infrage kommt. In jedem Fall werdet ihr vom Kostenträger benachrichtigt.
Ist die Entscheidung gefallen und ihr wurdet vom Kostenträger benachrichtigt, solltet Ihr den Versorger (Handwerker) zeitnah informieren. Im besten Fall werden die Kosten übernommen. Dann stellt der Handwerker die Einlagen nach den gegebenen Anforderungen und Bedürfnissen her.
Das Wichtigste in Kürze:
- Für Arbeitssicherheitsschuhe kommen nur Einlagen infrage, die zusammen mit dem Schuh baumustergeprüft sind.
- Die Kosten werden in Deutschland nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
- Um die Kosten erstattet zu bekommen, muss vor der Versorgung ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
- Zur Antragstellung (bsp. Rentenversicherung) werden benötigt: Verordnung über Einlagen vom Facharzt, Kostenvoranschlag vom Versorger, Notwendigkeitsbescheinigung vom Arbeitgeber (Formular G0134) und die Formulare G0100 und G0133.
- Die Einlagen selbst werden bei Orthopädieschuhmachern oder Sanitätshäusern angefertigt.
Fazit
Die Einlagenversorgung im Bereich Arbeitssicherheitsschuhe erfordert sorgfältige Planung um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Erfahrungsgemäß wird von den meisten Einlagenträgern die Bürokratie zur Beantragung der Kostenübernahme als Zumutung empfunden.
Ich denke auch, hier wäre weniger mehr. Wenn ihr Einlagen für eure Arbeitssicherheitsschuhe benötigt, solltet ihr euch trotzdem nicht abschrecken lassen, eure Füße werden es euch danken.
Euer Philipp.